Die Regelungen treten mit Sonntag, 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr, in Kraft.
Die für uns wichtigsten Punkte zusammengefasst:.
- Bei der Sportausübung ist generell ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.
- Bei Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, etc.) wurde eine Reduktion der Gruppengrößen vorgenommen, nämlich auf maximal sechs (indoor) bzw. zwölf (outdoor) Personen (zur Durchführung notwendige Personen wie zwei Teams bei Mannschaftssportarten oder Betreuer zählen weiterhin nicht dazu).
- Es dürfen weiterhin mehrere Gruppen parallel (in einer Halle bzw. auf einem Sportplatz) trainieren, vorausgesetzt es kommt zu keiner Durchmischung der Gruppen und der Mindestabstand von einem Meter wird zwischen den Gruppen eingehalten.
- Ausgenommen von der Gruppenbeschränkung sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Schiedsrichter, Mitarbeiter).
- Aufsichtspflichtige Eltern werden ebenfalls nicht in die Personenanzahl eingerechnet.
- Ein Mund-Nasen-Schutz ist – mit Ausnahme der eigenen aktiven Sportausübung – immer verpflichtend.